Das sagt die StVO
Die Verkehrsregeln für das Abbiegen beim Grünpfeil sind in Paragraph 37, Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung festgelegt. Zur Verdeutlichung hier der genaue Wortlaut der Regelung.
§37 Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen
und Grünpfeil, Absatz 2 Nr. 1:
Rot ordnet an: "Halt vor der Kreuzung". Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist. Der Fahrzeugführer darf nur aus dem rechten Fahrstreifen abbiegen. Er muss sich dabei so verhalten, dass eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen.







